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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diese Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungenbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Power Work Dienstleistungen und Auftraggeber. Mit seiner Unterschrift bzw. durch Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese AGB als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Rechte des Kunden
Grundlagen der Zusammenarbeit Durch den Grafik-Design-Auftrag verpflichtet sich Power Work Dienstleistungen grafische Werke zu schaffen, die im Sinne der Kommunikationsabsicht des Auftraggebers nutzbar sind und den medientechnischen Anforderungen der vorgesehenen Ausführung bzw. Vervielfältigung entsprechen.
Übergabetermin
Power Work Dienstleistungen verpflichtet sich, den Übergabetermin gewissenhaft einzuhalten. Für höhere Gewalt oder der Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistung haftet Power Work Dienstleistungen nicht. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen oder Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden vom vereinbarten Liefertermin.
Verschwiegenheit, Rückgabe und Aufbewahrung
Power Work Dienstleistungen gewährleistet Verschwiegenheit gegenüber Dritten, einschließlich Behörden und Gerichten, bezüglich aller ihm durch das besondere Vertrauensverhältnis zu dem Auftraggeber in Erfahrung gebrachten Tatsachen, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen oder er von seiner Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber entbunden worden ist. Es ist nicht gestattet, durch den Auftraggeber überlassene Unterlagen ohne dessen Einwilligung Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht erstreckt sich ebenso auf weisungsgebundene Mitarbeiter. Der Auftraggeber erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Händen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers zurückzugeben. Power Work Dienstleistungen verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für einen vereinbarten Zeitraum aufzubewahren.
Haftung
Power Work Dienstleistungen erfüllt den erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft. Für Fehler, die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen wird nicht gehaftet. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit haftet Power Work Dienstleistungen bis zur Hälfe des Honorares (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer). Ein darüber hinausgehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch Power Work Dienstleistungen verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich, unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Power Work Dienstleistungen zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat bei Nachbesserungsfehlschlägen das Recht auf Minderung, falls die Leistung durch fehlgeschlagene Nachbesserung unverwendbar ist, das Recht auf Wandlung. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen, übernimmt Power Work Dienstleistungen keine Haftung. Für die Richtigkeit von Text und Bild wird nicht gehaftet, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.
Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung
Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Vorlage der Erst-Präsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag gegen Bezahlung des Präsentationshonorars zurückkzutreten. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder durch Gründe, die nicht von Power Work Dienstleistungen zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei Power Work Dienstleistungen.
Rechte des Auftragnehmers Grundlagen der Zusammenarbeit Power Work Dienstleistungen schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Personen heranzuziehen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Unterlagen und Umstände, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
Urheberrecht
Der einem Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet ist. Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht. Power Work Dienstleistungen ist zur Anbringung des Namens, Firmenwortlautes oder Logos auf jedem Werk bzw. im Impressum berechtigt. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern der Urheber der Anmeldeberechtigte.
Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Nutzungsrecht, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich, räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Möchte der Auftraggeber nach Auftragserfüllung oder Rücktritt die Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Bearbeitungen, die zu Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht Power Work Dienstleistungen Auskunftsanspruch zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen nur für den vereinbarten Auftragszweck und Umfang zu verwenden. Jede anderweitige / weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von Power Work Dienstleistungen. Die dem Auftraggeber eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden. Die Einräumung all dieser Rechte darf nicht verwehrt werden wenn ein angemessenes Honorar geboten wird. Da der Urheberschutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungsrechte über die Auftragsdauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungsvereinbarungen ableiten, insbesondere aus einer Ausweitung vereinbarter oder widerrechtlicher Nutzung oder Übertragung, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutzdauer und gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner über.
Entgeltlichkeit von Präsentationen
Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit.
Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
Power Work Dienstleistungen ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen ortsübliches Entgelt selbst zu erbringen, oder im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers in Auftrag zu geben. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung (Produktion), Farbabstimmung oder Drucküberwachung erfordert einen ausdrücklichen Auftrag und erfolgt gegen Entgelt.
Haftung
Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen, übernimmt Power Work Dienstleistungen keine Haftung. Für die Richtigkeit von Text und Bild wird nicht gehaftet, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.
Honorar und Fälligkeit
Das Gesamthonorar umfasst: Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 7,5 % Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Power Work Dienstleistungen nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten. Des weiteren kann jederzeit bei nicht Einhaltung der vorgegeben Zahlfristen das Nutzungsrecht der überstellten Leistungen widerrufen werden. Eine Nutzung der bereitgestellten Nutzungsrechte, ist erst nach Eingang der ausstehenden Zahlung und erneuter schriftlicher oder mündlicher Freigabe des Nutzungsrechtes wieder gestattet.
Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind Power Work Dienstleistungen einwandfreie Belege zu überlassen, welche als Nachweises erbrachter Leistungen verwendet und veröffentlich werden dürfen.
Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung
Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Power Work Dienstleistungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückkzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer zwei Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt Power Work Dienstleistungen die Vergütung des Gestaltungshonorars für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Bei Auftragsrücktritt von Auftragnehmer wegen nicht geleisteter Vorauskasseleistungen werden 25% des Brutto - Auftragwertes bei Rücktritt sofort Bar fällig, Aufragsrücktritt wird mit überschreiten einer 14 tägigen Zahlungsfrist ohne Vorankündigung ausgerufen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Peißenberg.
Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung unterliegt hinsichtlich des Auftrages und den sich daraus ergebenden Ansprüchen dem deutschen Recht.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
AGB Stand 09/2012
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